Allgemeine Geschäftsbedingungen
Verkaufs- und Lieferbedingungen der Rainer Schöllig – Verpackung für Industrie & Handel GmbH
Sofern keine besonderen Vereinbarungen, die in jedem Fall zur Rechtswirksamkeit
unserer schriftlichen Bestätigung bedürfen, getroffen sind, gelten vorrangig vor den
Einkaufsbedingungen des Käufers folgende Einzelheiten:
1) Angebot und Annahme
Unsere Angebote sind Aufforderungen zum Vertragsantrag, somit ist für uns nur die
schriftliche Auftragsbestätigung bindend.
Telefonisch, telegrafisch oder mündlich abgegebene rechtsgeschäftliche Erklärungen
sind für uns nur insoweit verbindlich, als wir sie schriftlich oder fernschriftlich
bestätigt haben.
Wenn sich bis zur Lieferung die Rohstoffpreise oder Personaltarife ändern, sind wir
berechtigt, unsere am Tage der Lieferung geltenden Preise zu berechnen.
Alle Preisangaben sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert in Rechnung
gestellt.
2) Gewerbliche Schutzrechte
Das Urheberrecht oder sonstige Schutzrechte an den von uns vertriebenen
Gegenständen einschließlich der Entwürfe, Materialien, Zeichnungen, Klischees, Filme,
Walzen, Werkzeuge usw. sowie allen Gegenständen, die in der Vorbereitung eines
Herstellungsauftrages für uns hergestellt werden, wird durch den Verkauf nicht
berührt. Insbesondere behalten wir uns das Recht der Vervielfältigung in jedem
Verfahren und zu jedem Verwendungszweck ausdrücklich vor.
Die genannten Gegenstände bleiben unser Eigentum, es sei denn, dass eine andere
Vereinbarung aufgrund besonderer Berechnung getroffen wird.
Der Besteller übernimmt für die uns überlassenen Unterlagen jeder Art sowohl
hinsichtlich der Schutzrechte Dritter als auch des Rechts der gewerblichen
Verwendung die ausschließliche Verantwortung. Er hat uns von den Ansprüchen
Dritter freizustellen und uns evtl. entstehende Aufwendungen voll zu ersetzen.
Wir sind berechtigt, auf den für uns hergestellten Gegenständen unser Firmenzeichen oder ein Kennzeichen anzubringen.
3) Vorprüfung
1. Dem Abnehmer werden im Bedarfsfall zur Vorprüfung Entwürfe oder Korrekturen
vorgelegt.
2. Die Entwürfe oder Korrekturen sind vom Abnehmer nach jeder Richtung hin zu
prüfen. Wir haften nicht für die vom Abnehmer übersehenen Fehler.
3. Mehrkosten, die durch Änderungen veranlasst werden, die erst nach Beginn der
Herstellung eines Entwurfes oder Prüfungsexemplars gewünscht werden, müssen dem
Abnehmer gesondert berechnet werden. Das gilt nicht für Abänderungswünsche
aufgrund berechtigter Beanstandungen der Prüfungsexemplare.
4. Sieht der Abnehmer von einer Vorprüfung ab, so können Mängelansprüche wegen
irgendwelcher Fehler nicht erhoben werden.
5. Verzichtet der Abnehmer nach der Herstellung von Entwürfen oder sonstigen
vorbereiteten Gegenständen auf weitere Durchführung des Auftrages, so werden
ihm, vorbehaltlich weiterer Ansprüche unsererseits, die Kosten der Entwürfe und
anderer Vorarbeiten gesondert berechnet.
4) Lieferung
1. Angegebene Liefertermine bemühen wir uns soweit wie möglich einzuhalten, jedoch
können aus der Nichteinhaltung der Lieferzeiten Ansprüche irgendwelcher Art nicht
hergeleitet werden.
2. Streik, Aussperrungen, Betriebsstörungen aller Art, insbesondere Einwirkung von hoher
Hand oder verspätete Lieferung unserer Lieferanten geben uns das Recht unter
Ausschluss von Ersatzansprüchen entweder eine angemessene Verlängerung der
Lieferfrist zu verlangen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.
3. Ereignisse, die die Geschäftsgrundlage des Liefervertrages ganz oder teilweise
einschneidend verändern, mögen sie beim Abnehmer, bei uns oder unseren
Lieferanten einwirken, berechtigen uns, den Vertrag unter Ausschluss von
Ersatzansprüchen ganz oder zum Teil zu verändern. Diese Regelung gilt auch dann,
wenn wir einen Teil oder den ganzen Vertrag annullieren müssen.
4. Der Abnehmer kann Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen nicht
zurückweisen.
5. Bei Sonderanfertigungen behalten wir uns eine Mehr- oder Minderlieferung von bis zu
20% der bestellten Menge unter Berechnung der tatsächlichen Menge vor, da derartige
Abweichungen aus technischen Gründen nicht vermeidbar sind.
6. Aufträge, bei denen Teillieferungen vereinbart sind (Abruf-Aufträge), müssen innerhalb
von drei Monaten ab Datum der ersten Teillieferung abgewickelt sein.
7. Wird die Ware nach Gewicht in Rechnung gestellt, so wird bei Verwendung üblicher
Verpackung brutto für netto berechnet.
8. Bei vollmaschineller Fertigung erfolgt die Zählung automatisch. Wir sind deshalb
berechtigt, diese unserer Lieferung und Mengenberechnung zugrunde zu legen.
5) Versand
1. Der Versand erfolgt im allgemeinen unfrei und in allen Fällen auf Gefahr des Bestellers. Art und Weg des Versandes sind, wenn nicht schriftlich anders vereinbart, uns überlassen.
2. Für Expressgut und Postsendungen trägt der Empfänger die Kosten.
3. Der Prozentsatz an Kleinaufträgen ist erheblich, der Umsatzanteil jedoch minimal und der Bearbeitungsaufwand enorm. Wir bitten um Verständnis, dass wir daher bei
Nettorechnungsbeträgen unter EUR 75,00 einen Mindermengenzuschlag von EUR 5,00 berechnen.
6) Verpackungs- und Druckvorkosten
1. Entwürfe, Reinzeichnungen, Klischees, Matern und Druckzylinder werden gesondert berechnet. Die Gegenstände bleiben auch nach der Berechnung unser Eigentum.
7) Eigentumsvorbehalt
1. Für sämtliche gelieferten Waren behalten wir uns bis zur vollständigen Bezahlung
aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen einschließlich Wechsel
und Schecks das Eigentum vor.
2. Der Käufer ist berechtigt, im Rahmen ordnungsmäßiger Geschäftsführung über die
Ware zu verfügen, insbesondere sie zu verarbeiten und zu veräußern. In diesem Fall
gilt die Forderung des Bestellers gegen den Dritten als an uns abgetreten.
3. Außergewöhnliche Verfügungen wie z.B. Verpfändungen, Sicherheitsübereignung
sind nur mit unserer Zustimmung zulässig.
4. Bei Zugriffen Dritter an den unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind wir
sofort zu benachrichtigen. Der Besteller hat bis dahin unsere Rechte zu wahren.
8) Mängelrüge
1. Handelsübliche bzw. geringfügige sowie technisch bedingte Abweichungen in Gewicht, Stoff und Farbe der Ware sind kein Grund zur Beanstandung. Für die Haltbarkeit der eingesetzten Materialien können wir nur in dem Maße die Haftung übernehmen, in dem sie auch von unseren Lieferanten anerkannt wird. Das Gleiche gilt auch für die angegebene Lichtechtheit oder Abriebfestigkeit der Druckfarben. Toleranzen bei bis 40 my starken Folien von ±15% und bei über 40 my starken Folien ±10% sowie ±5% für Breiten und Längen konfektionierter Folie sind handelsüblich und können nicht beanstandet werden.
2. Bei nachgewiesenen Mängeln besteht kein Minderungs- oder Wandlungsanspruch. Wir haben nach unserer Wahl das Recht der Nachbesserung oder kostenlosen
Ersatzlieferung oder das Recht, vom Vertrag zurückzutreten gegen Rücknahme der
gelieferten Ware und Erstattung der bezahlten Beträge. Untaugliche Stücke sind in
jedem Fall zurückzugeben. Mängel eines Teiles der Lieferung können nicht zur
Beanstandung der ganzen Lieferung führen.
3. Bei der Fertigung unserer Erzeugnisse ist der Anteil einer verhältnismäßig geringen
Zahl fehlerhafter Ware technisch nicht zu vermeiden und ein Anteil bis zu 2 % der
Gesamtmenge nicht zu beanstanden, gleichgültig ob der Mangel in der Verarbeitung
oder im Material liegt.
4. Für die Eignung unserer Waren zu bestimmten Verwendungs- insbesondere
Verpackungszwecken haften wir nur, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich
zugesichert haben. Beratungen des Käufers, insbesondere über die Verwendung
unserer Waren, erfolgen ohne Gewähr.
5. Aus Mängeln, die auf Angaben oder Unterlagen des Bestellers oder auf die von ihm
vorgeschriebene Ausführung oder von ihm genehmigte oder ihm bekannte
Materialauswahl zurückzuführen sind, werden Ansprüche jeder Art ausgeschlossen.
6. Mängelanzeigen sind uns spätestens 8 Tage nach Empfang der Ware schriftlich
anzuzeigen. Bei versteckten Mängeln wird eine Ausschlussfrist von 30 Tagen
bestimmt. Sind nach der Lieferung 38 Tage verstrichen, entfällt unsere Haftung für
alle Mängel, die bis dahin nicht geltend gemacht wurden.
7. Im Falle einer Mängelrüge ist uns oder unseren Beauftragten Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel gegebenenfalls an Ort und Stelle festzustellen. Uns steht das Recht zur Besichtigung, Prüfung und zu Versuchen an der beanstandeten Ware zu.
8. In allen Fällen der Lieferzeitüberschreitung und Mängelrügen jeder Art bestehen außer den oben genannten Ansprüchen keinerlei weitere Ersatzansprüche irgendwelcher Art.
9. Rücksendungen, die über die Mengen der fehlerhaften Stücke hinausgehen, bedürfen unseres Einverständnisses. Wir behalten uns vor, eine Kostenpauschale in Höhe von 15 % vom Warenwert zu erheben.
9) Zahlungen
1. Die Zahlungen haben in Euro zu erfolgen. Sofern keine abweichende
Zahlungsbedingung getroffen wurde, sind die Rechnungen innerhalb von 30 Tagen
nach Rechnungsdatum rein netto zahlbar. Bei Zahlungen innerhalb von 8 Tagen nach
Rechnungsdatum räumen wir 2 % Skonto ein. Verzugszinsen und Mahngebühren werden vom 30. Tage nach Rechnungsdatum erhoben. Die Höhe der Verzugszinsen liegt jeweils 5 % über dem Basis- Zinssatz der EZB.
2. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber entgegen genommen. Eine
Bezahlung durch Wechsel bedarf besonderer Vereinbarung. Zinsen und Kosten für die
Diskontierung oder die Einziehung von Wechseln und Schecks hat der Abnehmer
selbst zu tragen und sofort zu begleichen.
3. Der Abnehmer ist nicht befugt, Ansprüche irgendwelcher Art gegen unsere
Forderungen aufzurechnen oder gegen unsere Forderungen ein Zurückbehaltungsrecht auszuüben.
4. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen durch Umstände, die auf verminderte
Kreditfähigkeit des Abnehmers hindeuten und uns erst nach Abschluss des Vertrages
bekannt werden, hat die sofortige Fälligkeit aller Forderungen, auch im Falle einer
Stundung, zur Folge. Sollten in diesem Falle Wechsel noch nicht fällig sein, so haben
wir dennoch Anspruch auf sofortige Barzahlung.
5. Dieselben Vorgänge berechtigen uns, jede weitere Veräußerung der gelieferten Ware zu untersagen, sie in das eigene Verfügungsrecht zurückzunehmen, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern, nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
6. Kommt der Abnehmer mit einer Zahlung in Verzug, so werden alle Forderungen, die wir aus irgendwelchen Gründen gegen den Abnehmer haben, sofort fällig. In diesen Fällen steht uns ferner das Recht zu, von einzelnen oder von allen nicht vollständig durchgeführten Geschäften zurückzutreten.
7. Zahlungen an Vertreter und Reisende dürfen nur erfolgen, wenn unsere besondere
Inkasso-Vollmacht vorliegt.
10) Erfüllungsort, Gerichtsstand und Sonstiges
1. Alle Abänderungen dieser Geschäftsbedingungen sowie alle Nebenbedingungen
bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
2. Erfüllungsort für die Lieferung ist der Versandort, für die Zahlung 98617 Meiningen OT Walldorf. Gerichtsstand ist 98617 Meiningen
Rainer Schöllig – Verpackung für Industrie & Handel GmbH